Forensik Inhouse-Seminare

Ich biete auch praxisnahe Fortbildungen für Einrichtungen beispielsweise in der ambulanten Betreuung, im Wohnheimen oder in  beschützen Arbeitsbereichen zum Thema psychisch kranke Straftäter an. Aus meiner Erfahrung hat sich ein zwei- bis dreitägiges Seminar bewährt. Nach einem Vorgespräch wird das Seminar an den Fragen und Bedürfnissen der Einrichtung ausgerichtet. Die thematischen Schwerpunkte sind nachfolgend beispielhaft aufgezeigt.

Sollten Sie Interesse an einer Inhouse-Fortbildung haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit mir auf.

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[headline_border] Themen des zweitägigen Inhouse-Seminarblocks [/headline_border]

Rechtliche Grundlagen und Behandlung im Maßregelvollzug.

  • Das Gericht und die psychiatrischen Sachverständigen: Wie wird aus eine Angeklagten ein im Maßregelvollzug Untergebrachter? ( § 126a StPO, §§ 20, 21, 63, 64, 67b StGB)
  • Vorstellung unterschiedlcher störungsspezifischer Behandlungsmaßnahmen und die Aufarbeitung der Straftat mit Erstellung eines Krisen- und  Rückfallvermeidungsplanes.
  • Die bedingte Entlassung: Die Arbeit der Strafvollstreckungskammer. Welche Weisungen erteilt das Gericht dem Patienten?  Die Aufgabe der Bewährungshilfe. Was bedeutet ein Verstoß gegen diese Auflagen? Worauf muss ich als Mitarbeiter achten? Wann wird eine Kriseninterventionsunterbringung (§ 67h StGB) angeregt? Was bedeutet eine unbefriste Führungsaufsicht?

Der Weg nach draußen: Probewohnen und Entlassung aus der Klinik

  • Vorbereitung der Klinik auf eine Wiedereingliederung: Die Phase des Probewohnens und der Übergang in den Arbeitsbereich.
  • Wie wird eine Erstgespräch in der Einrichtung strukturiert? Welchte Unterlagen benötigen die Mitarbeiter ? Soll man über das Delikt offen sprechen? Wer darf davon erfahren?
  • Die Arbeit der Forensischen Ambulanz. Welche Erwartungen haben die Mitarbeiter an die Zusammenarbeit?
  • Netzwerkpraxis: Formen der Zusammenarbeit und Abgrenzung, Aufgaben- und Rollenteilung. Helferkonferenzen: Wer hält die Fäden in der Hand?

Der Umgang mit Krisen in der Einrichtung

  • Was ist eine Krise? Wer muss informiert werden? Schweigepflicht? Kann ein Notfallplan hilfreich sein?
  • Wie wird das Helfernetzwerk gestaltet? Wer macht was? Wie werden Risikoeinschätzungen durchgeführt?
  • Grenzen der ambulanten Nachsorge: Fallbeispiele schwieriger Verläufe mit und ohne Krisenintervention

Das Ende der Bewährungs- und Führungsaufsichtszeit

  • Die Gestaltung des letzten Jahres in der Bewährungszeit.: Zunehmende Eigenverantwortung des Patienten und Rückzug der helfend-kontrollierenden Begleitung durch die Mitarbeiter der Forensischen Ambulanz. Die Bedeutung der Helferkonferenzen in dieser Phase
  • Fallbeispiel eines gelungen und eines gescheiterten Verlaufes einer Wiedereingliederung.  Was war hilfreich, wo waren die Probleme? Wie kann eine Eigenverantwortung für eine eigenständiges und straffreies Leben gefördert werden?

[headline_border] Der Reflektionstag nach 3-6 Monaten [/headline_border]

Bewährt hat sich, nach 3-6  Monaten einen dritten Fortbildungstag anzubieten und hier den Schwerpunkt auf eine Vertiefung des Erlernten anhand einer Reflektion und Austausch zu legen. Eigene Falldarstellungen können hierzu mitgebracht werden.

Bei weiteren Interesse und Unterstützungsbedarf besteht die Möglichkeit einer regelmäßigen Fallsupervision.